Wohnen und leben
Einloggen Registrieren

Wenn man sich für eine Dachwohnung entscheidet, dann sollte man genau darauf achten, ob die Größe der Wohnung auch korrekt berechnet ist. Ähnlich wie man beim Balkon nur die Hälfte von dessen Größe zur Wohnfläche hinzurechnen darf, sieht es nämlich auch bei der Dachwohnung aus. Hier geht es vor allen Dingen um die Schrägen

Dadurch, dass hier keine „normal“ hohen Schränke und Schrankwände aufgestellt werden können, kann man diese Flächen also auch nicht voll berechnen.

Die genaue Berechnung der Wohnfläche einer Dachwohnung richtet sich aber immer danach, wie stark ausgeprägt die Schrägen sind. Das heißt, je weniger Platz unter der Schräge ist, desto geringer wird auch die Wohnfläche. Genaue Prozentzahlen regeln dies. Jedoch erkundigt man sich am besten beim Fachmann nach der korrekten Abrechnung der Wohnfläche in der Dachwohnung. So kann man dann auch wirklich auf Nummer sicher gehen.

weitere Beiträge zum Thema Gesetze/Mietrecht

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. weiterlesen

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind von Stadt zu Stadt verschieden und treiben zuweilen merkwürdige Blüten. weiterlesen

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse. weiterlesen